Es darf wieder gepumpt werden

Genug gewartet – die Sportstätten der Union St. Leonhard dürfen wieder benützt werden und sind für sportliche Aktivitäten wieder freigegeben.

Somit ist auch das Trainieren im Fitnessraum wieder erlaubt. Gerne möchten wir euch auch das Tennis-Spielen ans Herz legen.

In den kommenden Tagen wird auch der Beachvolleyballplatz spiel-tauglich gemacht. Wir würden uns über ein paar helfende Hände der Unionmitglieder sehr freuen.

Das Betreten von Sportstätten (auch in geschlossenen Räumen) ist ab 29. Mai 2020 unter folgenden Voraussetzungen wieder erlaubt:

  • Im Freiluftbereich von Sportstätten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • In allen anderen Bereichen (Nicht-Freiluftbereichen) von Sportstätten ist ebenfalls gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Bei der Sportausübung selbst ist gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-LV gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand darf nur ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.
  • Die Sportausübung darf in geschlossenen Räumen ohne Mund-Nasen-Schutz erfolgen. – Die WC-Anlagen, Umkleidekabinen, Duschen und Fitnessraum dürfen wieder benützt werde.

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