Maskenpflicht

Wir haben uns alle sehr über die Öffnung für den Sport mit 1. Juli gefreut und haben damit auch in unseren Vereinen und Verbänden den Trainings- und Spielbetrieb in nahezu vollem Ausmaß ermöglichen können. Die aktuellen Entwicklungen in Oberösterreich und der regionale Ausbruch
des Corona-Virus zwingen uns leider, Präventions- und Schutzmaßnahmen wieder zu verschärfen.
Daher ist ab morgen, Donnerstag, 9. Juli, in allen öffentlich zugänglichen Räumen in Oberösterreich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Die Regelungen im Sport im Detail:

  • In geschlossenen Sportstätten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – ausgenommen sind die Sportausübung und die damit verbundene Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem
    Meter gewährleistet werden kann. Ausgenommen von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ist auch der Aufenthalt am zugewiesenen Trainingsgerät oder Trainingsplatz.
  • Alle sonstigen Regelungen des Bundes für den Trainings- und Spielbetrieb bleiben aufrecht.

Wir bitten euch die Regelungen wie gehabt so diszipliniert einzuhalten.
Ich wünsche euch alles Gute und vor allem weiterhin viel Gesundheit.

Obmann Walter Hackl

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